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Blog · 28. August 2026 · 6 Min. Lesezeit

EU-Gewährleistungshinweis oder GARAN-Label: Was braucht Ihr Shop?

Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 führt zwei offizielle Bildzeichen gleichzeitig ein, und sie werden regelmäßig verwechselt — auch im Marketing von Anbietern. Es sind nicht zwei Varianten derselben Sache. Das eine betrifft ein Recht, das Verbraucher ohnehin haben; das andere ein Versprechen, das ein Hersteller freiwillig gibt.

Die kurze Antwort

Harmonisierter HinweisGARAN-Label
Worum es geht Gesetzliche Gewährleistung — das Recht, das Verbraucher bereits haben Gewerbliche Haltbarkeitsgarantie — ein freiwilliges Herstellerversprechen
Wo es gilt Auf Shop-Ebene Je Produkt
Wen es betrifft Unternehmer, die Waren an Verbraucher in der EU verkaufen Nur Produkte, für die eine solche Garantie tatsächlich gegeben wird
Freiwillig? Nein, soweit anwendbar Die Garantie ist freiwillig; ihre Kennzeichnung nicht, sobald sie gegeben wird
Typischer Shop Praktisch jeder Verbraucher-Shop Eine Minderheit — vor allem langlebige Waren mit Herstellerzusage

Warum die Verwechslung so nahe liegt

Beide Bildzeichen kommen aus derselben Verordnung, zum selben Termin, von derselben Kommission, und in beiden geht es um „Garantien". Das Deutsche trennt hier schärfer als das Englische: Gewährleistung ist das gesetzliche Recht, Garantie die freiwillige Zusage. Das hilft — trotzdem stehen die beiden Zeichen in jeder Zusammenfassung der Verordnung direkt nebeneinander.

Die Folgen einer Verwechslung laufen in beide Richtungen. Wer das GARAN-Label für verpflichtend hält, sucht nach einer Haltbarkeitsgarantie des Herstellers, die es gar nicht gibt. Wer den Hinweis für ebenso eng hält wie GARAN, hält ihn für nicht einschlägig — und übersieht eine Pflicht, die tatsächlich greift.

Der harmonisierte Hinweis in einem Absatz

Er informiert Verbraucher darüber, dass eine gesetzliche Gewährleistung besteht. Dieses Recht schafft die Verordnung nicht — es stammt aus dem EU-Verbrauchsgüterkaufrecht und gilt seit Jahren. Neu ist die Pflicht, ab dem 27. September 2026 einen standardisierten Hinweis darauf gut sichtbar und auf Shop-Ebene anzuzeigen, in der Sprache der Verbraucher und mit dem Bildmaterial der Kommission. Die Pflicht knüpft an den Verkauf von Waren an Verbraucher an, nicht an das Sortiment. Für die meisten Shops ist das der relevante Teil.

Das GARAN-Label in einem Absatz

Es kennzeichnet eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie — die Zusage eines Herstellers, dass ein bestimmtes Produkt für einen genannten Zeitraum funktionsfähig bleibt, über das gesetzlich Geschuldete hinaus. Wird keine solche Garantie gegeben, gibt es nichts zu kennzeichnen. Wird eine gegeben, macht das Label sie in standardisierter Form sichtbar, je Produkt, damit Kaufinteressierte vergleichen können, statt Werbetexte zu entschlüsseln. Es ist die Antwort der Verordnung auf Haltbarkeitsaussagen, nicht auf gesetzliche Rechte.

Wie Sie praktisch entscheiden

  1. Verkaufen Sie Waren an Verbraucher in der EU? Wenn ja, ist der harmonisierte Hinweis Ihre Grundpflicht und Arbeit auf Shop-Ebene.
  2. Gibt ein Hersteller auf eines Ihrer Produkte eine Haltbarkeitsgarantie? Gemeint ist keine Kulanz über Ihre eigene Retourenabwicklung und keine allgemeine Qualitätsaussage, sondern eine Haltbarkeitsgarantie über einen genannten Zeitraum, die dem Hersteller zuzurechnen ist.
  3. Wenn ja, wird das GARAN-Label für diese Produkte relevant — je Produkt, neben dem Hinweis und nicht an seiner Stelle.

Die meisten Sortimente enden bei Schritt eins. Das ist der Normalfall und kein Zeichen dafür, dass Sie etwas übersehen haben.

Was das für einen Magento-Shop bedeutet

Technisch haben die beiden Pflichten fast nichts gemeinsam — genau deshalb sollten sie nicht eine Extension sein. Der Hinweis ist Shop-Ebene: ein paar Platzierungen, 24 Sprachen, Store-View-Scoping, fertig. Das Label ist Produktebene: Attributdaten je Produkt und je Herstellergarantie, dargestellt auf der Produktseite und überall dort, wo Produkte gelistet werden — viel näher an dem, wie Sie heute Energielabel handhaben, als an einem Footer-Link.

Wir bauen sie deshalb getrennt. EU-Gewährleistungshinweis deckt die Shop-Pflicht ab, die nahezu jeden trifft; das GARAN-Label ist eine eigene Extension für die Minderheit der Sortimente, die es braucht.


Dieser Beitrag beschreibt, wie wir die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 beim Bau einer Extension gelesen haben. Er ist keine Rechtsberatung. Ob, wann und wo der Hinweis Ihr Unternehmen betrifft, bleibt Ihre Verantwortung und sollte fachkundig geprüft werden.

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